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EU-Richtlinien - Rückverfolgbarkeit, Lagerung, Kodierung



Die EU legte einige Richtlinien fest bezüglich Rückverfolgbarkeit, Lagerung, Kodierung usw. von menschlichen Geweben und Zellen. Ebenso gibt sie bewisse Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Lagerung, Konservierung, Verarbeitung von menschlichen Geweben und Zellen vor sowie auch technische Vorschriften dazu. Diese Richtlinien können Sie hier kostenlos downloaden:

Richtlinie 2004/23/EG vom 31. März 2004
zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen.

Richtlinie 2006/17/EG vom 8. Februar 2006
zur Durchführung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für die Spende, Beschaffung und Testung von menschlichen Geweben und Zellen.

Richtlinie 2006/86/ET vom 24. Oktober 2006
zur Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rate hinsichtlich der Anforderung an die Rückverfolgbarkeit, der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen sowie bestimmter technischer Anforderungen an die Kodierung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen.